Über Wettbewerbs- und Vergabeverfahren

Fragen zu Planungswettbewerben, RPW, VgV, Verfahrenswahl, Kosten und Ablauf

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Ein Planungswettbewerb schafft einen strukturierten Rahmen, um unterschiedliche Lösungen für eine Planungsaufgabe miteinander zu vergleichen. Ein unabhängiges Preisgericht beurteilt die eingereichten Arbeiten auf Grundlage der in der Auslobung festgelegten Kriterien und empfiehlt eine Rangfolge. Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) formuliert dafür die wesentlichen Grundsätze und Verfahrensregeln. Für öffentliche Auftraggeber sind daneben die vergaberechtlichen Vorgaben, insbesondere die §§ 78 ff. VgV, zu beachten.
C4C berät und betreut Wettbewerbs- und Vergabeverfahren von der ersten Verfahrensentscheidung bis zum Abschluss des Wettbewerbs.

1. Wettbewerb & Beratung

Warum einen Wettbewerb durchführen?

Ein Planungswettbewerb ermöglicht es, unterschiedliche Lösungsansätze für eine Aufgabe unmittelbar miteinander zu vergleichen. Anders als bei einer Auswahl allein nach Referenzen wird zunächst die planerische Lösung entwickelt und anschließend durch ein unabhängiges Preisgericht beurteilt.

Die RPW nennt als Ziele eines Wettbewerbs, alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung der Planungsaufgabe sowie den geeigneten Auftragnehmer für die weitere Planung zu finden. Auch die VgV bezeichnet Planungswettbewerbe als Instrument zur Sicherstellung der Planungsqualität und zur Förderung der Baukultur.

Ein Wettbewerb ist besonders dort sinnvoll, wo die Qualität des Entwurfs für das weitere Projekt entscheidend ist.

Warum eine Wettbewerbsbetreuung beauftragen?

Ein Wettbewerb ist mehr als die Organisation einer Jurysitzung. Aufgabenstellung, Teilnehmerkreis, Preisgericht, Wettbewerbsleistungen, Vorprüfung und weitere Beauftragung müssen von Beginn an zusammen gedacht werden.

Die Wettbewerbsbetreuung unterstützt den Auslober bei der Entwicklung des Verfahrens, der Ausarbeitung der Auslobung und der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs. Nach der RPW gehören hierzu auch die Vorbereitung und in der Regel die Vorprüfung.

Bei C4C wird jedes Verfahren zusätzlich aus einer unabhängigen, projektfremden Perspektive geprüft.

2. Verfahrenswahl

Welches Wettbewerbsverfahren ist für mein Projekt geeignet?

Die Verfahrenswahl richtet sich nach der Aufgabe, dem Planungsziel, dem gewünschten Teilnehmerfeld und – bei öffentlichen Auftraggebern – dem vergaberechtlichen Rahmen.

Die RPW unterscheidet unter anderem zwischen Realisierungs- und Ideenwettbewerben, offenen und nichtoffenen Wettbewerben sowie ein- und zweiphasigen Verfahren. Auch die Berliner Senatsverwaltung stellt die Wahl des geeigneten Verfahrens ausdrücklich an den Anfang der Wettbewerbsplanung.

Die richtige Frage lautet deshalb nicht nur: Welches Verfahren ist zulässig? Sondern auch: Welches Verfahren schafft für diese Aufgabe die besten Voraussetzungen für eine gute Lösung?

Was ist ein Realisierungswettbewerb?

Beim Realisierungswettbewerb besteht die Absicht, die Wettbewerbsaufgabe anschließend planerisch umzusetzen.

Das entspricht dem Regelfall der RPW. Die Auslobung beschreibt deshalb nicht nur eine abstrakte Aufgabenstellung, sondern einen konkreten Planungs- und Realisierungszusammenhang. Die weitere Beauftragung ist bereits Bestandteil der Konzeption des Verfahrens.

Was ist ein Ideenwettbewerb?

Ein Ideenwettbewerb dient der Entwicklung konzeptioneller Lösungen, wenn zunächst planerische Grundlagen oder unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten untersucht werden sollen.

Im Unterschied zum Realisierungswettbewerb liegt dem Ideenwettbewerb keine unmittelbare Realisierungsabsicht zugrunde. Soll anschließend realisiert werden, ist die Vergabe der weiteren Planungsleistungen gesondert zu betrachten.

Was ist der Unterschied zwischen einem offenen und einem nichtoffenen Wettbewerb?

Beim offenen Wettbewerb können alle Teilnahmeberechtigten einen Wettbewerbsbeitrag einreichen.

Beim nichtoffenen Wettbewerb wird zunächst ein begrenzter Teilnehmerkreis ausgewählt. Interessierte Büros bewerben sich in einem vorgeschalteten Verfahren; die Auswahl erfolgt anhand zuvor festgelegter, eindeutiger und nicht diskriminierender Kriterien. Bei einer Überzahl geeigneter Bewerber kann – sofern die Voraussetzungen vorliegen – unter den verbleibenden Bewerbern gelost werden.

Die Zusammensetzung des Teilnehmerfeldes ist dabei eine der wesentlichen planerischen Entscheidungen des Auslobers.

RPW oder VgV – was gilt für mein Projekt?

RPW und VgV erfüllen unterschiedliche Funktionen.

Die RPW 2013 regelt die Grundsätze und den Ablauf von Planungswettbewerben. Die VgV enthält für öffentliche Auftraggeber den vergaberechtlichen Rahmen für Planungswettbewerbe. § 78 VgV bestimmt, dass Planungswettbewerbe vor oder ohne ein Vergabeverfahren durchgeführt werden können; zugleich muss der öffentliche Auftraggeber bei bestimmten Planungsaufgaben prüfen und dokumentieren, ob ein Planungswettbewerb durchgeführt werden soll.

In der Praxis können RPW und VgV deshalb unmittelbar zusammenwirken. Ein aktuelles Berliner Verfahren für den Blankenburger Süden wurde beispielsweise als nichtoffener Realisierungswettbewerb nach VgV in Verbindung mit der RPW 2013 durchgeführt; anschließend war ein Verhandlungsverfahren vorgesehen.

Welche Regelungen im Einzelfall gelten, hängt vom Auftraggeber, der Aufgabe und dem konkreten Verfahren ab.

3. Ablauf

Wie lange dauert ein Planungswettbewerb?

Eine pauschale Dauer gibt es nicht.

Neben der Bearbeitungszeit für die Wettbewerbsarbeiten gehören die Entwicklung der Aufgabe und Auslobung, gegebenenfalls ein Teilnahmewettbewerb, Rückfragen und Kolloquium, Vorprüfung und Preisgericht zur Gesamtplanung des Verfahrens.

Die Bearbeitungszeit muss der Aufgabe und den geforderten Leistungen angemessen sein. Die RPW begrenzt zugleich die Wettbewerbsleistungen ausdrücklich auf das für die Lösung der Aufgabe erforderliche Maß.

Was gehört in eine Auslobung?

Sie beschreibt die Aufgabe und die Wettbewerbsbedingungen, formuliert die Anforderungen und Zielvorstellungen, benennt gegebenenfalls bindende Vorgaben und legt die geforderten Leistungen sowie die Beurteilungskriterien fest.

Was passiert bei der Vorprüfung?

Die Vorprüfung prüft die eingereichten Arbeiten anhand der Wettbewerbsbedingungen und bereitet die Ergebnisse für das Preisgericht auf.

Dazu gehören je nach Aufgabe beispielsweise die Prüfung der geforderten Leistungen, der formalen Bedingungen und relevanter Kennwerte. Die RPW sieht hierfür einen eigenen Regelablauf vor.

Die Vorprüfung schafft die gemeinsame Informationsgrundlage für das Preisgericht. Die Entscheidung über die Arbeiten trifft jedoch das Preisgericht.

Wie läuft eine Preisgerichtssitzung ab?

Das Preisgericht beurteilt die Arbeiten unabhängig und auf Grundlage der in der Auslobung festgelegten Kriterien.

Nach einem ersten Informationsrundgang werden die Arbeiten in mehreren Wertungsrunden vertieft diskutiert. Aus der engeren Wahl wird schließlich eine Rangfolge gebildet und die Preise und Anerkennungen werden vergeben. Das Preisgericht kann darüber hinaus Empfehlungen für die weitere Bearbeitung aussprechen.

Die RPW beschreibt den Regelablauf der Preisgerichtssitzung in Anlage VII.

4. Kosten & Beauftragung

Was kostet ein Planungswettbewerb?

Die Kosten eines Wettbewerbs hängen von der Aufgabe und vom Verfahren ab. Maßgeblich sind unter anderem Teilnehmerzahl, Umfang der Wettbewerbsleistungen, Vorprüfung, notwendige Fachgutachten, Veranstaltungen und Dokumentation.

Hinzu kommt die Wettbewerbssumme für Preise und Anerkennungen.

Eine pauschale Prozentangabe für die Kosten eines Wettbewerbs ist deshalb wenig aussagekräftig. Entscheidend ist, den Umfang des Verfahrens passend zur Aufgabe festzulegen und die damit verbundenen Kosten transparent zu planen.

Wie wird die Wettbewerbssumme bestimmt?

Die Wettbewerbssumme muss der Bedeutung und Schwierigkeit der Aufgabe sowie dem Umfang der geforderten Leistungen angemessen sein.

Nach der RPW entspricht sie in der Regel mindestens dem Honorar der Vorplanung für die im Wettbewerb einbezogenen Fachdisziplinen. Die Wettbewerbsleistungen sind dabei auf das erforderliche Maß zu begrenzen.

Die ausgelobte Wettbewerbssumme ist grundsätzlich auszuschöpfen.

Werden alle Teilnehmer vergütet?

Nicht jede Teilnahme wird automatisch mit einem individuellen Honorar vergütet.

Im klassischen Planungswettbewerb werden Preise und gegebenenfalls Anerkennungen aus der Wettbewerbssumme vergeben. Die konkrete Verteilung wird in der Auslobung festgelegt.

Andere Verfahren können mit Aufwandsentschädigungen oder einer anderen Form der Vergütung verbunden sein.

Wird der erste Preis automatisch beauftragt?

Ein erster Preis ist nicht mit einem automatischen Auftrag gleichzusetzen.

Bei einem Realisierungswettbewerb sieht die RPW allerdings grundsätzlich vor, einen der Preisträger – in der Regel den Gewinner – mit den weiteren Planungsleistungen zu beauftragen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht. Art und Umfang der Beauftragung sollen bereits im Wettbewerb festgelegt werden.

Bei öffentlichen Auftraggebern ist zusätzlich das jeweils anzuwendende Vergabeverfahren zu berücksichtigen. In Berlin wird beispielsweise bei nichtoffenen Realisierungswettbewerben nach VgV/RPW häufig ein anschließendes Verhandlungsverfahren durchgeführt.

5. Teilnahme

Wer darf an einem Wettbewerb teilnehmen?

Die Teilnahmeberechtigung ergibt sich aus der Aufgabenstellung und der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation.

Bei einem offenen Wettbewerb können grundsätzlich alle Teilnahmeberechtigten einen Beitrag einreichen. Bei einem nichtoffenen Wettbewerb wird der Teilnehmerkreis anhand der zuvor festgelegten Kriterien ausgewählt.

Können kleinere Büros und Berufsanfänger teilnehmen?

Die RPW sieht ausdrücklich vor, kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger zu berücksichtigen.

Welche Anforderungen an Referenzen und Eignungsnachweise sinnvoll sind, hängt von der konkreten Aufgabe ab. Sie sollten die erforderliche fachliche Leistungsfähigkeit sicherstellen, den Teilnehmerkreis aber nicht ohne sachlichen Grund einschränken.

Ist ein Wettbewerb anonym?

Ja. Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge gehört zu den Grundprinzipien der RPW.

Die Verfassenden bleiben bis zur Entscheidung des Preisgerichts anonym. Auch die Mitglieder des Preisgerichts dürfen vor Beginn der Preisgerichtssitzung keine Kenntnis von den eingereichten Arbeiten haben.

Können sich mehrere Büros gemeinsam beteiligen?

Ja. Bewerbergemeinschaften können teilnehmen, sofern die in der Auslobung festgelegten fachlichen und sonstigen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt werden.

Bei interdisziplinären Aufgaben kann die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen bereits für die Wettbewerbsteilnahme vorgesehen oder erforderlich sein.

6. Preisgericht & Ergebnis

Wer sitzt im Preisgericht?

Das Preisgericht besteht aus Fach- und Sachpreisrichter:innen.

Fachpreisrichter:innen verfügen über die fachliche Qualifikation, die auch von den Teilnehmern verlangt wird. Sachpreisrichter:innen sind mit der Wettbewerbsaufgabe und den örtlichen Verhältnissen besonders vertraut.

Die Mitglieder des Preisgerichts müssen von den Teilnehmern unabhängig sein und ihre Aufgabe persönlich und unabhängig ausüben. Bei öffentlichen Planungswettbewerben muss die Mehrheit der Preisrichter über die gleiche oder eine gleichwertige Qualifikation wie die Teilnehmer verfügen; außerdem muss die Mehrheit vom Auslober unabhängig sein.

Was ist der Unterschied zwischen Fach- und Sachpreisrichter:innen?

Fachpreisrichter:innen beurteilen die Wettbewerbsarbeiten aus ihrer fachlichen Perspektive, beispielsweise aus Architektur, Städtebau oder Landschaftsarchitektur.

Sachpreisrichter:innen bringen insbesondere die Perspektive des Auslobers, der Nutzer und der für die Aufgabe relevanten sachlichen Rahmenbedingungen ein.

Das Preisgericht entscheidet gemeinsam.

Was passiert mit den eingereichten Arbeiten?

Nach Abschluss des Wettbewerbs werden die Arbeiten grundsätzlich öffentlich ausgestellt. Die RPW sieht vor, möglichst innerhalb eines Monats nach der endgültigen Entscheidung des Preisgerichts alle eingereichten Arbeiten mit den Namen der Verfasser öffentlich auszustellen und das Protokoll auszulegen.

Für öffentliche Planungswettbewerbe enthält auch die VgV entsprechende Vorgaben.

Die konkreten Regelungen zu Rückgabe, Veröffentlichung und Nutzung der Arbeiten werden in der Auslobung festgelegt.

Was passiert mit dem Ergebnis?

Das Preisgericht legt eine Rangfolge fest und vergibt Preise und gegebenenfalls Anerkennungen. Es kann darüber hinaus Empfehlungen für die weitere Entwicklung und Bearbeitung der Aufgabe aussprechen.

Bei einem Realisierungswettbewerb bildet die Entscheidung des Preisgerichts die Grundlage für die weitere Beauftragung entsprechend den in der Auslobung festgelegten Bedingungen.

Weiterführende Informationen

RPW 2013Richtlinie für Planungswettbewerbe — vollständiger Richtlinientext einschließlich Regelungen zu Verfahren, Auslobung, Preisgericht, Wettbewerbssumme, Vorprüfung und Abschluss.
§ 78 VgVGrundsätze und Anwendungsbereich für Planungswettbewerbe — gesetzliche Grundlage für Planungswettbewerbe öffentlicher Auftraggeber.
§ 79 VgVDurchführung von Planungswettbewerben — unter anderem zu Preisen, Preisgericht und Unabhängigkeit.
Stadt Berlin: Wettbewerbe und AuswahlverfahrenInformationen der Berliner Senatsverwaltung und aktuelle Berliner Verfahren.

Stand: August 2026

Redaktioneller Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine rechtliche oder vergaberechtliche Prüfung des Einzelfalls. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des jeweiligen Verfahrens geltenden Vorschriften sowie die konkrete Auslobung und die Verfahrensbedingungen.

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