07. 03. 2025

VUL | Quartiersentwicklung an der Vulkanstraße – Teilnahmewettbewerb ist gestartet!

Nichtoffener, einphasiger, städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Für den Fokusraum „Vulkanstraße“ plant die Howoge den Neubau von etwa 800 Wohnungen auf einer Geschossfläche von mindestens 66.000 m2 in einem lebendigen, durchmischten Quartier mit attraktiven Grün- und Spielflächen. In den Geschosswohnungsbauten – mit 50 % geförderten Wohnungen und 50 % freifinanzierten Wohnungen – sollen kleine und quartiersnotwendige Gewerbeeinheiten den Nutzungsmix ergänzen. Neue Einzelhandelsstandorte mit insgesamt rund 2.500 m2 Verkaufsfläche dienen zusätzlich der integrierten Nahversorgung des Quartiers. Mit der Planung von mind. zwei Quartiersgaragen sollen zudem die zu überplanenden, ebenerdigen Stellplatzanlagen teilweise kompensiert und nachhaltige ergänzende Mobilitätsangebote in das neue Quartier integriert werden.

Heute startet der Teilnahmewettbewerb für das städtebaulich-freiraumplanerische Wettbewerbsverfahren!

Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Büros oder Teams, die die Fachdisziplinen Stadtplanung und/oder Architektur sowie Landschaftsarchitektur vertreten. Die Ausloberin beabsichtigt insgesamt 12 Teams zur Teilnahme am Wettbewerb auszuwählen. Drei Büros sind bereits gesetzt – die verbleibenden neun Teams werden aus den bis einschließlich 7. April 2025 eingegangenen Teilnahmeanträgen, unter Voraussetzung der Erfüllung der Zulassungskriterien, gelost. Die Zulassungskriterien umfassen:

  1. Befähigung zur Berufsausübung
    • Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
    • Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister
    • Bauvorlageberechtigung
  2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • Berufshaftpflichtversicherung
      • Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, ggf. für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit Mindestdeckungssummen über 1,50 Mio € für Personenschäden und 3 Mio € für sonstige Schäden (Stadtplanung) / 1,00 Mio € für Personenschäden und 1,50 Mio € für sonstige Schäden (Freianlagenplanung)
  3. Unternehmensjahresumsatz
    • Ein mittlerer Jahresumsatz im Bereich der Stadtplanung von mindestens 135.000 € (netto) für Freianlagen 0,2 Mio € der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
  4. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
    • Referenz 1 (Entwurfplanung Stadtplanung)
    • Referenz 2 (Entwurfsplanung Freianlagen)

Alle weiteren Informationen finden Sie auf unserer Projektwebsite


Wir freuen uns über rege Beteiligung!

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