Laufendes Projekt

BIL | Billebrücke

Der Alster-Bille-Elbe Grünzug soll als übergeordnete Grünverbindung der Hansestadt Hamburg zukünftig die Innenstadt mit der Elbe verknüpfen. Als wichtiges Bindeglied im „Grünen Netz“ verknüpft der Grünzug auf einer Länge von etwa 4 km insgesamt vier Landschaftsachsen miteinander. Als Freiraumverbund dient das Grüne Netz nicht nur der Naherholung, sondern erfüllt auch wichtige stadtklimatische und ökologische Funktionen. Im Sinne eines durchgehenden Bandes von Alster über die Bille bis zur Elbe werden die Stadtteile St. Georg, Hammerbrook, Rothenburgsort und HafenCity miteinander verknüpft.

Als zentraler Baustein und Schlüsselmaßnahme für die Durchgängigkeit des Grünzugs plant die Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG im Auftrag der Behörde für Klima, Umwelt, Energie und Agrarwirtschaft ein Brückenbauwerk über die Bille.

Die „Billebrücke“ soll den nördlichen angrenzenden „Park am Hochwasserbassin“ mit dem südlich der Bille gelegenen „Neuen Huckepackbahnhofs“ verbinden. Der Neue Huckepackbahnhof“, der auf 11 Hektar als Standort für Forschung, Entwicklung und urbane Produktion, entwickelt wird, verfügt über ein multiples Erschließungskonzept, dass den öffentlichen Nahverkehr und Verbindungen für Fußgänger:innen und Radfahrer:innen stärkt und durch qualifizierte Freiräume komplettiert wird.

Die besonderen Standortqualitäten am Übergang von direkter Stadtlandschaft zu einem bedeutenden Landschafts- und Erholungsraum fordern einen hohen gestalterischen und funktionalen Anspruch an den Brückenentwurf.

Eine überzeugende Einbindung der Brücke sowohl am nördlichen Ufer, mit dem hier anschließenden „Park am Hochwasserbassin“, für den im Jahr 2022 ein freiraumplanerisch-städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt wurde, als auch das südliche Ufer mit dem dort entstehenden Gewerbestandort des „Neuen Huckepackbahnhofs“ haben hierbei eine hohe Priorität.

In direkter Umgebung wird die Bille bereits von Brücken unterschiedlicher Gestalt und Funktion geprägt. Im Spannungsfeld dieser (zwischen den Bogentragwerk-Brücken der Deutschen Bahn östlich und der „Schwarzen Brücke“ westlich des neuen Brückenstandorts) gilt es dem Anspruch gerecht zu werden, eine visuell und funktional überzeugende und selbstbewusste Brücke zu entwerfen und sowohl ihre spezifische landschaftliche als auch eine urbane Wirkung herauszuarbeiten.

Gesucht wird eine Brücke herausragender architektonischer Gestalt, die den Brückenschlag über die Bille umsetzt und dadurch die Verknüpfung der übergeordneten Freiraumverbindung von der Alster über die Bille bis zur Elbe herstellt.

Infos zur Teilnahmewettbewerb

Der Teilnahmewettbewerb ist abgeschlossen.

Ort

Hamburg

Auftraggeber:in

Billebogen Entwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG (BBEG)

Verfahren

Nichtoffener, 1-phasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2015 mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb

Projektzeitraum

05/2025 - 11/2025

Wettbewerbssumme

108.000 € zzgl. Umsatzssteuer

Ansprechpartner:in

Kristian Dahlgaard
dahlgaard@c4c-berlin.de

Termine

  • Veröffentlichung EU-Bekanntmachung
    16.05.2025
  • Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge
    16.06.205
  • Ausgabe der Aufgabenstellung
    11.07.2025
  • Preisgerichtsvorbesprechung
    11.07.2025; 13.30 - 15.00 Uhr
  • Auftaktkolloquium
    11.07.2025; 15.30 - 18 Uhr
  • Rückfragenzeitraum
    bis 24.7.2025
  • Abgabe der Entwürfe
    02.10.2025
  • Preisgerichtssitzung
    17.11.2025

Fragen zum Projekt

Rückfragen können bis zum 16. Juni 2025 gestellt werden. Kontrollieren Sie zunächst, ob Ihre Frage bereits gestellt wurde. Bitte nehmen Sie eindeutigen Bezug auf die vorliegende Aufgabenstellung, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Fragen werden anonym veröffentlicht. Nennen Sie weder Ihren noch die Namen anderer Teilnehmer in Ihrer Fragestellung.

Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (05.06.2025)

Zulassung ausführende Firmen

Sind neben planenden Architektur- und Ingenieurbüros auch ausführende Firmen innerhalb einer Bietergemeinschaft zugelassen?

Antwort (06.06.2025)
Ausführende Firmen sind als Teil der Bietergemeinschaft zugelassen. Die Bewerbendengemeinschaft muss jedoch die Berufsbefähigung (Kammereintrag) und Planungsreferenzen nachweisen können. Für den Fall, dass die Bewerbendengemeinschaft den weiterführenden Planungsauftrag erhält (einschl. Lph. 6), wäre die beteiligte Baufirma von der Vergabe der Bauleistung ausgeschlossen.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (10.06.2025)

Auswahlmatrix, Vergleichbare Bauaufgaben: Brückentypologie - Umgebung und Kontext:

Was genau ist mit "(3) begrenzte Flächenverfügbarkeit für Auflager/Widerlager und Montage d. Brückenteile" bzw. "(1) begrenzte Flächenverfügbarkeit/Nutzungskonkurrenz der Flächen" gemeint?
Ist hier das gleiche gemeint?

Antwort (11.06.2025)
Ja, es ist das gleiche gemeint.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (10.06.2025)

Auswahlmatrix, Vergleichbare Bauaufgaben: Brückentypologie - Lichte Breite

Es kam hier denke ich zu einem Zeichenfehler, es ist nicht ganz ersichtlich wie viele Punkte man bei welcher Brückenbreite erreichen kann. Ich bitte hier um eine Korrektur / Erklärung.

Antwort (11.06.2025)
Für eine Brücke mit 5,50m oder größer als lichte Breite wird die volle Punktzahl vergeben. Für eine Brücke mit 4,0m oder größer als lichte Breite (aber kleiner 5,50m) wird ein Punkt vergeben. Für eine Brücke mit 2,50m oder größer als lichte Breite (aber kleiner 4,0m) wird kein Punkt vergeben.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (10.06.2025)

Mindestanforderungen an Referenzprojekte

Die Referenzprojekte 1 und 3 müssen jeweils in den letzten 10 Jahren realisiert worden sein. Zählt hier der Tag der Eröffnung des Projektes?

Antwort (11.06.2025)
Es zählt der Tag der Eröffnung oder vollständigen Verkehrsfreigabe.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (10.06.2025)

Mindestanforderungen an Referenzprojekte

Die Brückenbauwerke müssen jeweils aus der Kategorie Bereich Fuß- und Radwegbrücke kommen. Erfüllt ein Projekt, das nicht nur für Fußgänger und Rad, sondern auch für Auto und Tram geplant wurde ebenfalls die Anforderungen?

Antwort (11.06.2025)
Es sind unterschiedliche Anforderungen an die Referenzprojekte gestellt.
Das Referenzprojekt 4.1 ist als Brückenbauwerk gefordert und kann auch weitere Nutzungen  führen.
Die Referenzprojekte 4.2 und 4.3 sind als Brückenbauwerke im Bereich Fuß- und Radwegbrücke gefordert.
Ausschlaggebend ist der Text in der EU-Bekanntmachung, eine Konkretisierung der Angaben im Teilnahmeantrag ist erfolgt und steht zum Download bereit.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (11.06.2025)

Angabe 3.3

In Punkt 1.1 wird auf Punkt 3.3 hingewiesen, dieser ist nicht im Dokument enthalten - ist dies vernachlässigbar?

Antwort (13.06.2025)
Ja.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 4 (11.06.2025)

Formular 03

In Punkt 1.4 Hinweis 2 wird auf das Formular 03 verwiesen - dies ist nicht enthalten, wird dies noch ergänzt?

Antwort (13.06.2025)
Nein, es ist selbständig eine formlose Anlage 03 zu erstellen, wenn nötig.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (12.06.2025)

Holz/Holzhybridbrücke

Bezüglich Referenz 3 (TWP) erscheint es im Zusammenhang mit den anderen konkreten projektspezifischen Anforderungen (Brücke über Gewässer, Spannweite, etc.) etwas unpassend, dass diese Referenz gleichzeitig eine Holz / Holzhybrid-Konstruktion sein soll. Wir bitte um Durchsicht und Bestätigung, dass diese Referenzbrücke tatsächlich auch eine Holz / Holzhybridbrücke sein soll."

Antwort (13.06.2025)
In der Mindestanforderung zu Referenz 3 TWP wird keine Mindestanforderung an die Konstruktionsweise gestellt. Allerdings werden die genannten Konstruktionsweisen gegenüber anderen Konstruktionsweisen höher gewertet.
Bezug: Kapitel 1, Absatz 1 (12.06.2025)

Verlängerung des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge

Wir bedanken uns für die Bereitstellung der Ausschreibungsunterlagen zum o. g. Verfahren.

Da nach unserem Kenntnisstand noch am 11.06.2025 ein aktualisierter Teilnahmeantrag auf der Vergabeplattform bereitgestellt wurde und weiterhin offene Bieterfragen bestehen, die erfahrungsgemäß Einfluss auf die finale Zusammenstellung der Bewerbungsunterlagen haben können, möchten wir höflich anregen, die aktuell gesetzte Einreichungsfrist am 16.06.2025 (23:59 Uhr) angemessen, mindestens jedoch um eine Woche, zu verlängern.

Eine Fristverlängerung würde allen Bewerber:innen eine sorgfältige und vollständige Bearbeitung der Unterlagen unter Berücksichtigung etwaiger noch folgender Antworten ermöglichen und der Komplexität des Verfahrens gerecht werden.

Wir bitten daher um wohlwollende Prüfung und Rückmeldung zu einer möglichen Fristverlängerung.

Antwort (13.06.2025)
Die Anpassungen im Teilnahmeantrag erfolgten rein formal und zur Klarstellung, inhaltlich sind keine Änderungen vorgenommen worden. Es ergibt sich daraus kein Anspruch auf Verlängerung der Frist.
Bezug: Kapitel 1.4, Absatz 1 (10.06.2025)

Anlagenverzeichnis

Der Hinweis 1 am Ende des Punktes 1.4 ist uns nicht ganz klar.
Muss der Abschnitt 2 "Befähigung zur Berufsausübung" von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft separat ausgefüllt werden ? Wenn Ja - Wo identifiziert man sich als Firma, wenn dies ein sparates Formular werden soll und wo unterschreibt man rechtskräftig? Also wie soll das formal aussehen?

Antwort (13.06.2025)
Nein, der Hinweis 1 am Ende des Punktes 1.4 bezieht sich auf 02 Verpflichtungserklärung zur Eignungsleihe, die von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben und rechtsverbindlich zu unterschreiben ist. Er bezieht sich nicht auf 2 Befähigung zur Berufsausübung.
Bezug: Kapitel 4, Absatz 3 (11.06.2025)

Referenzprojekt 3

Darf es sich bei den Referenzprojekten 1 und 3 um das gleiche Bauvorhaben handeln?

Antwort (13.06.2025)
Nein, es ist eine weitere Referenz gefordert.
Bezug: Kapitel 4, Absatz 3 (11.06.2025)

Mindestanforderungen an Referenzprojekte

Für Referenz 3 steht im Teilnahmeantrag als Mindestanforderung, dass die Brücke bereits fertiggestellt ist. In der Auswahlmatrix ist unter 4.3 bzw. 5.3 hingegen diese Mindestanforderung hingegen nicht aufgeführt. Demnach sind hier auch Brücken zugelassen, die sich noch in der Realisierung befinden. Ist das so korrekt?

Antwort (13.06.2025)
Ja, die geplante Brücke muss noch nicht fertig gestellt sein, allerdings muss der Planungsauftrag für die Tragwerksplanung in den geforderten Leistungsphasen (siehe Mindestforderung 2,-3 und 5-6) abgeschlossen sein.
Bezug: Kapitel 4, Absatz 4.1 (12.06.2025)

Fertigstellung

Wird eine Referenz berücksichtigt und gleichwertig bewertet, die sich derzeit im Bau befindet, aber noch nicht ganz fertiggestellt ist?
Die Projektdokumentation, sowohl die OP als auch die TWP, sind praktisch, bis auf die Lph 8, die derzeit am laufen ist, abgeschlossen.

Antwort (13.06.2025)
Dort, wo abgweschlossene Projekte gefordert sind muss auch die Lph 8 abgeschlossen sein (Refernez 4.1a+ 4.1b). Referenzprojekt 4.2 muss nicht abgeschossen sein. Für Referenzprojekt 4.3 müssen die geforderten Leistungsphasen der Tragwerksplanung abgeschlossen sein.
Bezug: Kapitel 4, Absatz 1.3 (12.06.2025)

Auswahlmatrix

Bezüglich Referenz 3 (TWP) erscheint es im Zusammenhang mit den anderen konkreten projektspezifischen Anforderungen (Brücke über Gewässer, Spannweite, etc.) etwas unpassend, dass diese Referenz gleichzeitig eine Holz / Holzhybrid-Konstruktion sein soll. Wir bitte um Durchsicht und Bestätigung, dass diese Referenzbrücke tatsächlich auch eine Holz / Holzhybridbrücke sein soll.

Antwort (13.06.2025)
In der Mindestanforderung zu Referenz 3 TWP wird keine Mindestanforderung an die Konstruktionsweise gestellt. Allerdings werden die genannten Konstruktionsweisen gegenüber anderen Konstruktionsweisen höher gewertet.
Bezug: Kapitel 5, Absatz 5.1 (12.06.2025)

5.1 Referenzprojekt 1.1 - Objektplanung Brückenbauwerk (realisiert)

Die Bewertungsmatrix weist 60 Punkte für Punkt 1.2 aus, obwohl dieser als optionaler Punkt angegeben ist. Bitte klären Sie auch, ob die Gesamtpunktzahl für Referenz 1.1 (50 Punkte) die Kriterien unter 1.2 (Vergleichbare Bauaufgaben: Konstruktion, Materialität, Nachhaltigkeit, BIM) nicht enthält.
Können wir Referenz 1.1 verwenden, um die unter 1.2 aufgeführten Kriterien zu erfüllen?

Antwort (13.06.2025)
Mindestanforderung ist die Einreichung von drei Referenzprojekten. Mit Referenz 1.1 können 50 Punkte erreicht werden (für die in der Bewertungsmatrix aufgeführten Kriterien "Vergleichbare Bauaufgabe" und "Entwurfsqualität"). Die unter 1.2 aufgeführten Kriterien sind entweder mit derselben Referenz (1.1) zu erzielen oder optional durch eine andere, 4. Referenz, die nicht einer der Referenzen 2 oder 3 entspricht und die Mindestanforderungen an Referenz 1 erfüllt.

Der Rückfragezeitraum ist abgelaufen, das Fragenforum ist geschlossen.

Preisgericht

Fachpreisrichter*innen

Dr. Björn Mardfeldt, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Franz-Josef Höing, Oberbaudirektor, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Michael Mathe, Bezirksamt Hamburg-Mitte, Leiter Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung
Nikolaus Goetze, Freier Architekt
Prof. Dr.-Ing. Antje Simon, Beratende Ingenieurin
Prof. Dr.-Ing. Larissa Krieger, Beratende Ingenieurin
Robin Hinz, Bezirksamt Hamburg-Mitte Leiter Management des Öffentlichen Raums
Sven Plieninger, Beratender Ingenieur
Véronique Faucheur Freie Landschaftsarchitektin

Sachpreisrichter*innen

Carola Veit, SPD-Fraktion
David Erkamp, CDU-Fraktion
Dr. Andreas Kleinau, Vorsitzender der Geschäftsführung, HafenCity Hamburg GmbH
Kirsten Pfaue, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Klaus Hoppe, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Stellvertretende Fachpreisrichter*innen

Gerhard Zehetmaier, Beratender Ingenieur
Katrin Jaggi, Freie Architektin
Maren Gummert, Bezirksamt Hamburg-Mitte
Martin Schmitz, Freier Landschaftsarchitekt
Tobias Goevert, Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Amt für Landesplanung und Stadtentwicklung
Wulf Schöning, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer

Stellvertretende Sachpreisrichter*innen

Britta v. Hollen, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Marco Hosemann, Fraktion DIE LINKE
Moritz Ballhausen Stellv. Gebietskoordination Billebogen, HafenCity Hamburg GmbH
Rosa Domm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Fraktion
Stephan Deys, Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
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