B616 | Untersuchung städtebaulicher Entwicklungspotenziale im Block 616

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft GmbH

in Kooperation mit
AOK Nordost


https://c4c-berlin.de/projekt/b616-block-616/

Projekt-Fragen

Bezug: Kapitel 1.00 (18.07.2023)

Holzbauanteil

Hängt die Förderung des Projekts seitens der Holzbau Offensive BW von einer Mindestmenge an verbautem Holz ab?

Antwort (20.07.2023)
Gemäß Nr. 4.3 VwV HIP werden mit dem Förderschwerpunkt „Innovation im Holzbau“ modellhafte Vorhaben zur Demonstration der innovativen Verwendung von Holz in Bauvorhaben finanziell unterstützt. Indes wird keine nachzuweisende „Mindestmenge an verbautem Holz“ vorgegeben. Die Planungsteams sind daher angehalten vor diesem Hintergrund innovative Lösungen in Holzbau vorzuschlagen. Darüber hinaus gilt grundsätzlich, dass mit allen Ressourcen nachhaltig umgegangen werden soll – sozial, ökologisch sowie ökonomisch. Weiterführende Informationen zum Programm der Holzbau Offensive BW: https://2021-27.efre-bw.de/wp-content/uploads/2020_11_19_MLR_EFRE_VwV_HIP_ab-1.12.2020.pdf# https://2021-27.efre-bw.de/foerderungsuebersicht/innovation-im-holzbau/ https://www.cluster-forstholz-bw.de/de/p/cluster-forst-und-holz/holz-innovativ-programm-hip-1077.html
Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Sockel

Impliziert die Vorgabe eines 5-Geschossigen Sockels gleichzeitig eine volumetrische Zäsur oder bezieht sich diese Festlegung lediglich auf die öffentliche Nutzungsverteilung? (Falls es eine volumetrische Vorgabe ist, woher stammt der 5-geschossige Bezug?)

Antwort (04.01.2024)
Ziel des Projektes ist ein Hochhaus, dass sich mit schlanker Gestalt als einzeln stehender Solitär zeigt, der sich so in seiner Bedeutung dem Cluster von – gebauten und geplanten – Hochhäusern am Alexanderplatz unterordnet. Der Solitär soll gleichzeitig Bezüge zur Umgebung aufnehmen, zum Beispiel durch Abstaffelungen. Die bestehende Blockrandbebauung im Umfeld bildet eine Art städtisches Plateau, das mit sich ungefährt auf der Höhe eines 5-geschossigen Bürogebäudes befindet – die Vorgabe einer 5-Geschossigkeit des Sockels ist ein Bezug auf diesen Maßstab. Die unteren Geschosse sind aufgrund ihrer Straßennähe prädestiniert für öffentliche Nutzungen und die gemeinwohlorientierten Nutzungen (nach Hochhausleitbild). Wie sich diese Nutzungen auch zu einer architektonischen Differenzierung in der äußeren Erscheinung führen, ist eine der Fragen des Projektes. Es ist der Auslober wichtig, darauf hinzuweisen, dass die Vorgaben als Hinweise und nicht als starre Regeln zu sehen. Ziel ist ein elegantes schlankes Gesamterscheinungsbild, die genaue Struktur aus Sockel, Schaft und Krone ist von den Teilnehmern architektonisch frei interpretierbar.
Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Maß der Bebauung

Gibt es eine definierte/ geforderte Gesamt-BGF?

Antwort (04.01.2024)

Es gibt keine verbindliche Zielvorgabe jenseits der genannten Parameter.

Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Sockelnutzung

Der öffentliche Sockel soll ca. 30% der Gesamt-BGF abbilden was demnach mindestens 10.000qm entspräche. Wird erwartet in den ersten 5 Geschossen diese BGF abzubilden?

Antwort (04.01.2024)

Die Frage, wie die 30% der öffentlichen und gemeinwohlorientieren Nutzungen sich genau abbilden, obliegt der Konzeption und Kreativität der Planungsteams. Die Vorgaben zum Sockel sind grundstäzlich nicht als starre Regel zu verstehen, sondern als Hinweis mit dem Blick auf ein zu erreichendes Ziel. Die​ ​30%​ ​Kategorie2​ ​sind​ ​in​ ​Abhängigkeit​ ​von​ ​der​ ​Gesamt-BGF​ ​zu​ ​ermessen.​ ​Bei​ ​einer​ ​Gesamt-BGF​ ​von​ ​30.000​ ​qm​ ​ergäben​ ​sich​ ​für​ ​die​ ​Kategorie 2​ ​9.000​ ​qm. Es ist zu beachten, dass sich durch die Freiflächen auf dem Sockel auch die daran angrenzenden Bereiche für eine Nutzung im Rahmen der 30% jenseits der Hauptnutzung eignen. In der Summe wird eine ausdrucksstarke und nachvollziehbare Antwort auf die Frage erwartet, wie sich ein mischgenutztes Hochhaus als schlanker und eleganter Solitär mit Bezügen zu seiner Umgebung städtebaulich und architektonisch manifestiert.

Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Dies würde eine vollständige Bebauung der Grundstücksfläche bedeuten, was in Anbetracht der anderen geforderten Leistungen (Stadtklima, Begrünung, Erschließung, Anlieferung,…) zu starken Einschränkungen im Entwurf führt.

Antwort (04.01.2024)

Die Frage adressiert einen bekannten Zielkonflikt – erwartet werden Lösungen die die verschiedenen Anforderungen überzeugend integrieren. Bitte beachten Sie auch, dass dahingehende Vorschläge für die Umgestaltung des öffentlichen Raumes explizit erwünscht sind.

Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Stellplätze

Sollen Parkplätze nachgewiesen werden? Wenn ja, wie viele und wo ( oberirdisch/unterirdisch)?

Antwort (04.01.2024)

Bitte vergleichen Sie hierzu Absatz 140 sowie Absatz 174 der Auslobung zur 1. Stufe:
Absatz 140: „Stellplätze für Pkw sind an so zentraler und hervorragend erschlossener Lage nur nachrangiger Baustein eines auf Radfahrer:innen, Fußgänger:innen und Nutzer:innen des ÖPNV ausgerichteten Mobilitätskonzepts.“
Absatz 174: „Alle Pkw-Stellplätze sind unterirdisch vorzusehen, es wird von maximal einem Untergeschoss ausgegangen. Als Zielzahl für die Anzahl der Stellplätze ist von ca. 1 Stellplatz je 1.000 qm BGF auszugehen. Ansonsten richtet sie sich nach der übrigbleibenden Fläche nach Abzug der Technikflächen und der Fahrradabstellplätze.“

Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Gliederung Baukörper

Das oberste Regelgeschoss ist mit max. 95m Höhe beschrieben. Verstehen Sie unter „Regelgeschoss“ nur die Büronutzung oder auch eine Mindestgeschossfläche (Durchschnitt 1.100qm)?

Antwort (04.01.2024)

Unter Regelgeschoss ist das Regelgeschoss des Hochhauses mit den Büronutzungen zu verstehen.

Bezug: Kapitel 1 (04.01.2024)

Gebäudegliederung

Dürfen in der Gebäudekrone oberhalb der 95m weitere Bürogeschosse angeordnet werden? Die Technikräume (Dach) sind in dieser „Krone“ zu integrieren. Theoretisch wären maximal 5 Geschosse in der Gebäudekrone darstellbar.

Antwort (04.01.2024)

Ja, das ist möglich. Die​ ​insgesamt​ ​notwendigen​ ​Technikräume​ ​sind​ ​plausibel​ ​in​ ​der​ ​architektonisch​ ​gefundenen​ ​Kubatur​ ​nachzuweisen.

Bezug: Kapitel 2.03 (30.06.2023)

Effizienzhaus

Für Neubauten wird ein energetischer Standard „Effizeinzhaus 40“ vorgegeben. Gehen wir recht in der Annahme, dass diese Vorgabe nur für die Aufstockung gilt?

Antwort (06.07.2023)

Der vorgegebene Gebäudestandard von KfW-40-Effizienzhaus-Standard gilt für Neubauvorhaben und bezieht sich demnach auf die neuzubauende Aufstockung und Erweiterung.

Bezug: Kapitel 2.04 (18.07.2023)

Anlieferung Boxengasse

Von welcher Mindesthöhe der Lieferwagen wird ausgegangen, die in die Boxengasse hereinfahren? Was für Fahrzeuge werden hier erwartet?

Antwort (19.07.2023)
Die Ein- und Ausfahrt unter Gebäude 10 auf die Stöckachstraße muss ausreichend hoch dimensioniert sein, um für Feuerwehr, 7,5 Tonner und Sprinter passierbar zu sein. Die Tiefgarageneinfahrt Block B muss mindestens für Sprinter und Krankenwägen ausgelegt sein.
Bezug: Kapitel 2.1 (26.05.2023)

Grundstücksgrenze

Die Grundstücksgrenze definiert eine Fläche von 2.126 m2, ist die gleich als eine Baulinie zu verstehen d.h. sind Auskragungen ausgeschlossen?

Antwort (30.05.2023)
Auskragungen im Rahmen der genehmigungsfähigen Dimensionen nach LBO sind grundsätzlich nicht ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Auskragungen sind denkbar, wenn aus den Mehrkosten ein erkennbarer Mehrwert hervorgeht.
Bezug: Kapitel 3 (30.06.2023)

Erweitertes Planungsgebiet

Die Bearbeitung soll die Umgestaltung der Stöckachstraße beinhalten, allerdings nur auf „konzeptioneller Ebene“. Für die von den Teilnehmern erwarteten „konkreten“ Antworten auf die wichtigen Fragestellungen der Adressbildung und der Öffnung der Erdheschosszone werden jedoch gleichfalls konkrete Rahmenbedingungen hinsichtlich der zulässigen Eingriffe benötigt. Wir erachten dies für wichtig, da die Konzeptfindung nicht unwesentlich von den seitens Auslober akzeptierten Möglichkeiten im Bereich der Stöckachstraße abhängig ist.

- In welchem Umfang sind Eingriffe in die Stöckachstraße möglich?
- Können Parkplätze entfallen, wenn ja in welchem Umfang?
- Sind hinsichtlich der Höhe des Gehwegs direkt vor dem Haus und der Breite des abgesenkten Bereichs die Angaben gemäß der Anlage „HBS-Untersuchung_Eingangssituation-Variante_2B“ verbindlich, oder kann von diesen abgewichen werden, und wenn ja, in welchem Umgriff? Ist mit Versorgungsleitungen zu rechnen?

Antwort (06.07.2023)

Da noch keine konkreten Rahmenbedingungen an eine Umgestaltung der Stöckachstraße festgelegt wurden, soll die Auseinandersetzung auf rein programmatischer und konzeptioneller Ebene stattfinden. Diese sind als Vorschläge für mögliche Lösungen zu betrachten. Ggf. sind die Lösungsvorschläge so robust geplant, um auf zukünftige Anforderungen reagieren zu können. Ziel ist die qualitativ sinnvolle Erschließung des Gebäudes 10 und die Herstellung einer klaren Adressbildung.

Es bestehen derzeit keine Vorgaben für eine Untergrenze an zu erhaltenden Stellplätzen. Eine Realisierbarkeit mit einer angemessenen Anzahl an Stellplätzen ist hier jedoch anzustreben.

Die Vorstudie aus der Anlage „HBS-Untersuchung_Eingangssituation-Variante_2B“ ist als temporäre Lösungsvariante zu verstehen, um die bestehenden Stellplätze zu erhalten. Diese bildet jedoch keine zwingende Vorgabe. Es sind Synergieeffekte des Straßenraums in Verbindung der zukünftigen neuen Gebäudeeingänge herauszuarbeiten.

Gemäß Abs. 145 soll keine detaillierte Freianlagen- und Verkehrsplanung erfolgen. Mögliche Versorgungsleitungen können also vernachlässigt werden.

Möglicher Umgriff für eine Umgestaltung der Stöckachstraße ist der gesamte Straßenabschnitt vor Gebäude 10 bis zur gegenüberliegenden Gebäudekante. Die Tiefe des Eingriffs ist entwurfsabhängig. Eine Durchfahrtsbreite von mind. 4,75 m gemäß Abs. 150 der Aufgabenbeschreibung ist jedoch zu gewährleisten.

Bezug: Kapitel 3.02 (30.06.2023)

Gebäudehöhe

Korrespondierend mit der Anlage "HBS-Lageplan_in_Anlehnung_an_Bebauungsplanentwurf.pdf" ist eine HBA von 258,00 angegeben (im Plan durchgängig). Im Rahmenplan (Anlage HBS-Rahmenplan-Der_neue_Stoeckach.pdf) ist auf Seite 7 ein Teilbereich (parallel zur süd-östlichen Gebäudelängskante) mit einer geringeren maximalen Gebäudehöhe von 254,50 angegeben. Wir bitten um Beatätigung, dass der Bebauungsplanentwurf maßgeblich ist und das gesamte Gebäude mit einer HBA von 258,00 geplant werden kann.

Antwort (06.07.2023)

Die Angaben aus der Anlage „HBS-Lageplan_in_Anlehnung_an_Bebauungsplanentwurf“ sind maßgeblich.

Die Festsetzung zu der Höhe baulicher Anlagen für das Gebäude 10 wurde aktualisiert und auf 259,00 m ü. NHN angehoben. Die Höhe der baulichen Anlagen beinhaltet alle technischen Aufbauten, mit Ausnahme der Pergolen (Überschreitung bis zu 2,5m). Der aktuelle Lageplan in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf ist in aktueller Fassung als Anlage zur Verfügung gestellt. Eine begründete, geringfügige Überschreitung der HbA, um 20 cm ist entwurfsabhängig möglich.

Bezug: Kapitel 3.03 (27.06.2023)

Unklarheit: Lage der Tiefgaragenzufahrt

Ist die Lage der Zufahrt in die Tiefgarage bewusst gesetzt? Die Unterlagen von Petersen sind untereinander nicht konsistent und sind zudem widersprüchlich zum Rahmenplan. Manchmal ist die Tiefgaragenzufahrt im Gebäude 10, manchmal neben dem Gebäude 10.

Antwort (06.07.2023)

Die dargestellte Position der Tiefgarage in der Anlage „Einzelhandelsstudie Überarbeitung Tiefgaragenzufahrt“ ist maßgebend und zwingend zu beachten.

Bezug: Kapitel 3.03 (27.06.2023)

Definition: Oberstes Geschoss

Ist mit dem obersten Geschoss die Ebene H (Dachgeschoss) gemeint oder die Ebene G (OG04) inkl. der Ebene H (Dachgeschoss)?
Wenn die Ebene H gemeint ist, sind keine zwei Geschosse aus Holzbau möglich. Die Resthöhe bis zur im Rahmenplan festgesetzten Höhe ist dann nur 3,48m und ist nicht ausreichend für eine zweigeschossige Aufstockung.
Wenn die Ebene G (OG04) inkl. der Ebene H (Dachgeschoss) gemeint ist, stellt sich uns die Frage, wieso Ebene G abgerissen werden soll?

Antwort (06.07.2023)

Um eine zweigeschossige Aufstockung innerhalb der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Höhe baulicher Anlagen zu ermöglichen, kann das oberste Vollgeschoss (Ebene G) und das darüber liegende Dachgeschoss (Ebene H) abgerissen werden.

Von dieser Vorgabe darf abgewichen werden, insofern eine eingeschossige Aufstockung innerhalb der festgesetzten HbA alleinig mit dem Abbruch von Ebene H möglich erscheint. Eine begründete, geringfügige Überschreitung der HbA, um 20 cm ist entwurfsabhängig möglich.

Die Festsetzung zu der Höhe baulicher Anlagen für das Gebäude 10 wurde aktualisiert und auf 259,00 m ü. NHN angehoben. Die Höhe der baulichen Anlagen beinhaltet alle technischen Aufbauten, mit Ausnahme der Pergolen (Überschreitung bis zu 2,5m). Der aktuelle Lageplan in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf ist in aktueller Fassung als Anlage zur Verfügung gestellt.

Bezug: Kapitel 3.03 (27.06.2023)

Unklarheit: Anbindung Tiefgarageneinfahrt zur Boxengasse

Mit der Verlegung der Tiefgarageneinfahrt ist eine südwestliche Öffnung der Boxengasse in den angrenzenden Freiraum unseres Erachtens nicht mehr möglich. Ist das richtig?

Antwort (06.07.2023)

Es wird davon ausgegangen, dass eine Öffnung der Boxengasse zum Freiraum am südwestlichen Ende möglich sein wird. Die Anlage „Einzelhandelsstudie Überarbeitung Tiefgarage“ zeigt auf Seite 2 einen Lösungsvorschlag für eine Tiefgaragenzufahrt, welche durch die Boxengassen unterbrochen wird und so eine Öffnung in den Freiraum ermöglicht. Ein zugehöriger Geländeschnitt wurde im Downloadbereich unter Anlagen „HBS - EnBW - Der neue Stöckach - Einzelhandelsstudie Überarbeitung Tiefgaragenzufahrt - Geländeschnitt“ ergänzt.

Bezug: Kapitel 3.03 (29.06.2023)

Unterlagen: Tragwerksbericht Bestand

Gibt es Unterlagen zum Bestandstragwerk des Gebäude 10?

Antwort (06.07.2023)

Der Auftraggeberin liegen Pläne statischer Untersuchungen aus dem Jahr 1950 vor, welche wir Ihnen als neue Anlage auf der Verfahrensplattform zur Verfügung stellen. Eine Voruntersuchung für einen geplanten Türausbruch von 1995 wird Ihnen ebenfalls als neue Anlage zur Verfügung gestellt. Aktuellere statische Voruntersuchungen des Gebäudes liegen zurzeit nicht vor.

Bezug: Kapitel 3.03 (30.06.2023)

Tragwerk

Gibt es eine statische Voruntersuchung des Gebäudes? Welche Lasten können aus der Aufstockung in den Bestand eingeleitet werden?

Antwort (06.07.2023)

Der Auftraggeberin liegen Pläne statischer Untersuchungen aus dem Jahr 1950 vor, welche wir Ihnen als neue Anlage auf der Verfahrensplattform zur Verfügung stellen. Eine Voruntersuchung für einen geplanten Türausbruch von 1995 wird Ihnen ebenfalls als neue Anlage zur Verfügung gestellt. Aktuellere statische Voruntersuchungen des Gebäudes liegen zurzeit nicht vor.

Bezug: Kapitel 3.03 (30.06.2023)

Rückbau oberstes Geschoss

Das oberste Geschoss soll zurückgebaut werden. Ist damit das Dachgeschoss gemeint (also der Rückbau der Ebene H bis auf OK Decke ca. 254,50) oder der Rückbau des obersten „Vollgeschosses“ (Rückbau einschl. Geschoss G bis auf OK Decke ca. 251,00)?

Antwort (06.07.2023)

Das oberste abzubrechende Vollgeschoss bildet die Ebene G mit OKFFB ca. 251,1 m.

Um eine zweigeschossige Aufstockung innerhalb der im Bebauungsplanentwurf festgesetzten Höhe baulicher Anlagen zu ermöglichen, kann das oberste Vollgeschoss (Ebene G) und das darüber liegende Dachgeschoss (Ebene H) abgerissen werden.

Von dieser Vorgabe darf abgewichen werden, insofern eine eingeschossige Aufstockung innerhalb der festgesetzten HbA alleinig mit dem Abbruch von Ebene H möglich erscheint. Eine begründete geringfügige Überschreitung der HbA, um 20 cm ist entwurfsabhängig möglich.

Die Festsetzung zu der Höhe baulicher Anlagen für das Gebäude 10 wurde aktualisiert und auf 259,00 m ü. NHN angehoben. Die Höhe der baulichen Anlagen beinhaltet alle technischen Aufbauten, mit Ausnahme der Pergolen (Überschreitung bis zu 2,5m). Der aktuelle Lageplan in Anlehnung an den Bebauungsplanentwurf ist in aktueller Fassung als Anlage zur Verfügung gestellt.

Bezug: Kapitel 3.03 (30.06.2023)

Abbruch Erweiterung

Was ist der Hintergrund des geplanten Abbruchs der Erweiterung? Ist der Abbruch zwingend?

Antwort (06.07.2023)

Es wird davon ausgegangen, dass aufgrund der neu zu planenden Tiefgarageneinfahrt und der nutzungsspezifischen Umgestaltung auf den Geschossen darüber ein Abbruch notwendig sein wird.

Falls ein sinnvoller Erhalt möglich erscheint und dennoch die Vorgaben der Aufgabenbeschreibung erfüllt werden, kann hiervon jedoch entwurfsabhängig abgewichen werden.

Bezug: Kapitel 3.03 (03.07.2023)

Erprobung Decke / Rippendecke

Ist eine punktuelle Erprobung der Decke und eine damit verbundene Untersuchung des Bestandes möglich? Bitte um die Prüfung, ob die Rippendecken in den Obergeschossen (1-5) noch so erhalten sind oder ob diese nachträglich beispielsweise verfüllt worden sind.

Antwort (06.07.2023)

Aus einer Untersuchung von 1950, die der Auftraggeberin vorliegt und den Teilnehmenden als neue Anlage zur Verfügung gestellt wird, geht hervor, dass es sich bei den Geschossdecken von Ebene C bis H, um Hohlkörperdecken handelt. Diese Information ist auch den Schnitten, der bereits zur Verfügung gestellten Anlagen, zu entnehmen.

Eine punktuelle Erprobung der Decke ist nicht möglich.

Bezug: Kapitel 3.04 (29.06.2023)

Klärung: Erhöhte Schallimissionen

Mit welcher Lautstärke ist denn genau in der Boxengasse zu rechnen?

Antwort (06.07.2023)

Aus einer Voruntersuchung der geplanten Tiefgarageneinfahrt (Bereich der Erweiterung von Gebäude 10) ist in diesem Bereich der Boxengasse mit nächtlichen Pegelwerten von bis zu 60 dB(A) zu rechnen. Weitere schalltechnische Untersuchungen in Bezug auf die gesamte Boxengasse liegen derzeit noch nicht vor.

Bezug: Kapitel 3.2 (24.03.2023)

Höhe und Geschossigkeit

Darf man auf dem Grundstück in MU 2 ein Staffelgeschoss bauen, das hinter einem Neigungswinkel von 68° von der Baugrenze zurücktritt, dessen Grundfläche maximal zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses beträgt, in der Berechnung der GFZ mitgerechnet wird und dessen Oberkante weit über 62m ü. NHN-Höhe liegt, beispielsweise bei einer Höhe von 65m ü. NHN?

Antwort (24.03.2023)

Ein Staffelgeschoss mit Aufenthaltsräumen, das die festgesetzte Oberkante von 62 m über NHN überschreitet, ist nicht zulässig. Die TF 11 gilt nur für Dachaufbauten, die ausschließlich der Aufnahme von technischen Einrichtungen dienen, den Neigungswinkel von 68° und die Höhe von 2,5 m einhalten. Die Regelung soll die Anordnung z. B. von Aufzugs- oder Lüftungsanlagen oder ähnlichen Anlagen und Einrichtungen erleichtern. (vgl. Begründung zum B-Plan S. 89f.)

Bezug: Kapitel 3.2 (30.06.2023)

Balkone / Abstützung / Baugrenze

Können die gem. Abs. 60 zulässigen Balkone durch dem Gebäude vorgelagerte, bis auf Geländeoberkante reichende Konstruktionen abgestützt werden (auch außerhalb des Baufensters, auch z.B. auf dem Gehweg entlang der Stöckachstraße bei entsprechender Gehwegsverbreiterung?), oder ist der Bereich unter den Balkonen komplett freizuhalten?

Antwort (06.07.2023)

Vorgeschlagene Lösungen für Freisitze entlang der Stöckachstraße sind gemäß den Vorgaben der Aufgabenbeschreibung zwingend innerhalb des dafür zulässigen Bereichs „Balkone“ gemäß der Anlage „Lageplan in Anlehnung des Bebauungsplanentwurf“ zu planen. Abstützende Konstruktionen auf die Geländeoberkante und des Gehweges vor dem Gebäude 10 sind nicht zulässig.

Bezug: Kapitel 3.3 (26.05.2023)

Höhenentwicklung

Welche maximale Höhe ist für das vorgesehene „Wahrzeichen“ vorgesehen?

Antwort (30.05.2023)
Herauszufinden, welche Höhe, Proportion und Kubatur an diesem Ort angemessen ist, ist eine der zentralen Fragen des Verfahrens in der ersten Stufe. Bitte beachten sie hierzu Absatz 107:
„Die Höhenentwicklung ist im Kontext von Alexanderplatz, den Hochpunkten an der Spree und dem direkten Umfeld der KMA II im Spannungsfeld von Angemessenheit und Ambition zu entwickeln. Unter Bezugnahme auf den Kontext der gewachsenen und geplanten Strukturen, wird eine Konzeption erwartet, die sich städtebaulich und architektonisch angemessen und schlüssig in die Umgebung und Konzepte der Stadt einfügt und gleichzeitig mit eigener Identität und Ausstrahlung einen Ort schafft, der der besonderen Lage gerecht wird.“
Bezug: Kapitel 3.4 (20.03.2023)

Der zweite Rettungsweg sollte auf eigenen Grundstück via Sicherheitstreppenhaus erfolgen.

1. Nach Hochhausrichtlinie Berlin müssen zwei bauliche Rettungswege nachgewiesen werden. Ist es möglich zwei "normale" Treppenhäuser zu planen, oder ist explizit das Sicherheitstreppenhaus gewünscht? 
2. Würde das Sicherheitstreppenhaus den ersten und zweiten Rettungsweg darstellen? 
3. Oder ist ein "normales" und zusätzlich ein Sicherheitstreppenhaus gewünscht? Wir bitten um kurze Erläuterung. Es gilt die Sicherstellung von zwei Rettungswegen.
4. Gilt die oben genannte Regelung nur für Gebäudeteile die ein Hochhaus bilden, oder wäre die Regelgung analog auf ein niedrigeren Gebäudeteil zu übertragen, da die Feuerwehr nicht von der Straße anleitern kann? 

Antwort (20.03.2023)
Zu 1: Beides ist möglich. Zu 2: Ja. Zu 3: Die Variante von einem „normalen“ Treppenraum und einem zusätzlichen „Sicherheitstreppenraum“ ist möglich. Bedenken Sie dabei aber, dass ein Sicherheitstreppenraum immer erhöhte Anforderungen erfüllen muss, da beide Rettungswege darüber geführt werden können. Zu 4: Die Sicherstellung von zwei Rettungswegen gilt für alle Gebäudeteile. Wenn das Anleitern bei Gebäuden bis zu Gebäudeklasse 5 (OKFF kleiner 22 m) zur Sicherstellung des 2. Rettungsweges nicht möglich ist, muss der 2. Rettungsweg baulich über einen weiteren notwendigen Treppenraum sichergestellt werden. Alternativ können beide Rettungswege über einen Sicherheitstreppenraum geführt werden.
Bezug: Kapitel 3.4 (29.03.2023)

Sicherheitstreppenraum

Sind die Treppenhäuser (Fluchtwege) des zu entwerfenden Gebäudes gemäß MHHR (Muster-Hochhaus-Richtlinie) zu planen? Kann ggf. von Erleichterungen Gebrauch gemacht werden (Stichwort Sicherheitstreppenhaus light)?

Antwort (29.03.2023)
Gebäude mit einer Höhe (OKFF oberstes Geschoss mit Aufenthalt) von mehr als 22 m aber weniger als 25 m sind formal Hochhäuser. Der „Sicherheitstreppenraum light“ gemäß VV TB Bln und Merkblatt Feuerwehr kann nur bei Gebäuden < 22 m angewendet werden. Dennoch muss bei o. g. Gebäuden die MHHR nicht vollumfänglich umgesetzt werden; folgende typische Abweichungen sind vorstellbar: - Verzicht auf Feuerwehraufzug - Verzicht auf Vorraum - Verzicht auf nasse Steigleitung mit Wandhydranten (trockene Stgl. ausreichend) - Verzicht auf Sprinklerung Auf alle Fälle einzuplanen ist: - SiTr mit direktem Ausgang ins Freie im EG - RDA für SiTr (2m/s) - BMA - trockene Steigleitung in notw. Fluren (die Flure sollten hierfür mind. 3 m lang sein) - Flur mit Abströmschacht vor Nutzungseinheiten im EG und UG - Oberflächen der Außenwände sowie deren Außenwandbekleidungen einschließlich der Dämmstoffe und Unterkonstruktionen nichtbrennbar
Bezug: Kapitel 3.4 (11.04.2023)

Sicherheitstreppenraum (SiTr)

Sicherheitstreppenraum im Verhältnis zu Dachausstiegsluken, Ausgangsbereiche und Aufzüge

Antwort (11.04.2023)

Dachausstiegsluken direkt aus druckbelüfteten Sicherheitstreppenräumen (SiTr) sind ungünstig; wir empfehlen Ausstiege von einem notwendigen Flur aus einzuplanen

Kinderwägen etc. dürfen in den Ausgangsbereichen von SiTr (EG) nicht stehen; sie können in einem Raum im EG stehen, der mit einer Schleuse an den SiTr angebunden ist

Aufzüge liegen am günstigsten durchgehend im SiTr, oder durchgehend in (von SiTr mit einer Tür getrennten) notwendigen Fluren/ Vorräumen

Bezug: Kapitel 3.5 (26.05.2023)

Nutzung

Können für die Büronutzung ab dem Sockel schon erste Typologien genannt werden?

Antwort (30.05.2023)
In den über der Sockelzone liegenden Geschossen bieten Büroflächen verschiedenen Unternehmensformen und -arten ein qualitativ hochwertiges „Zuhause“. Die architektonische Struktur und Form sind so flexibel angelegt, dass alle gängigen und auch kommende Formen und Modelle des Arbeitens möglich sind – egal ob als Multi-Tenant-Nutzung oder auch als Single-Tenant-Nutzung. Die Gebäudetiefe und auch Geschosshöhen können je nach Konzeption variieren, um verschiedene Bürotypologien und Raumerlebnisse zu ermöglichen.
Bezug: Kapitel 3.5 (29.05.2023)

Total floor area vs. business case

How much gross M2 floor area is approximately needed for your business case?

Antwort (30.05.2023)
Es ist Ziel des Verfahrens in der 1. Stufe zu explorieren, wie sich eine gleichzeitig angemessene und ambitionierte Ausnutzung des Grundstücks abbilden lässt – aus Sicht der Ausloberin besteht ein größeres Flächenpotenzial als mit dem bisherigen Planungsrecht festgesetzt. In der 2. Stufe sollen auf Basis der Ergebnisse der 1. Stufe Zielwerte festgelegt werden.
Bezug: Kapitel 3.5 (08.01.2024)

Mobility

Was verstehen Sie unter Mikromobilität?

Antwort (10.01.2024)
Mikromobilität ist die Fortbewegung mit elektrisch motorisierten sowie nicht motorisierten Kleinst- und Leichtfahrzeugen, auch Elektrokleinstfahrzeuge genannt. Dazu zählen E-Tretroller bzw. E-Scooter, Tretroller, Segways, E-Leichtfahrzeuge, Hoverboards, Monowheels und auch E-Skateboards und klassische Skateboards. All diese Fortbewegungsmittel sind leicht, kompakt und in erster Linie für die individuelle Mobilität konzipiert. Ihre geringe Größe und der meist elektrische Antrieb bieten besonders im städtischen Umfeld deutliche Vorteile gegenüber dem Pkw.
Bezug: Kapitel 3.6 (29.05.2023)

Subway Access

Is the old subway access on the site intended to be re-activated by the new development?

Antwort (30.05.2023)
The old subway access on the site has been closed, a new access point has been made outside of the site. Depending on your concept, it is possible, to open the old subway access.
Bezug: Kapitel 3.7 (08.01.2024)

CO2-Emissionen

Nach welcher Berechnungsmethode werden die kg CO2-Emissionen pro m2 berechnet? Wie ist das zu interpretieren? Ist das pro Jahr oder über die gesamte Lebensdauer des Gebäudes? Welcher Gebaüdelebensdauer is an zu halten?

Antwort (23.01.2024)
Die Berechnung wird mach der RICS-Methodik erstellt. (https://www.rics.org) Der Umfang der Ökobilanz wird wie folgt betrachtet: Module A-C (gesamte Lebensdauer, 60 Jahre) : Ziel 750kgCO2/m2 Module A1-A5 (Up-front Kohlenstoff): Ziel 350-400 kgCO2/m2 In Anbetracht der derzeitigen technischen und rechtlichen Beschränkungen im Zusammenhang mit alternativen strukturellen Lösungen für die Hochhäuser möchten wir zusätzliche Informationen in Bezug auf die Zielvorgaben für den gebundenen Kohlenstoff hinzufügen. Während unser Ziel für den "embodied carbon" bei 350 kg CO2e/m2 bleibt, sind wir auch bereit, Ergebnisse in einem größeren Bereich von 350-400 kg CO2e/m2 zu akzeptieren. Dies sollte es ermöglichen, strukturelle Lösungen zu vermeiden, die erhebliche Auswirkungen auf die Projektkosten haben und sich auf das Brandschutzkonzept auswirken könnten, das die Qualität und Nutzbarkeit des Arbeitsbereichs einschränkt. Insbesondere ist eine "Vollholz"-Strukturlösung für das Projekt aus den genannten Gründen derzeit nicht akzeptabel.  
Bezug: Kapitel 3.8 (25.05.2023)

Abstandsflächen

Gibt es schon nachbarschaftliche Vereinbarungen und sollte man sich bezüglich der Abstandsflächen an dem vorhanden B-Plan orientieren?

Antwort (26.05.2023)
Nachbarschaftliche Vereinbarungen liegen noch nicht vor. Eine Orientierung am vorhandenen B-Plan ist nicht nötig. Bitte achten Sie für die Planung insbesondere auf den letzten Satz in Absatz 166: „Auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei den Nachbarn im Umfeld und auf gesunde Arbeitsverhältnisse beim Projekt selbst ist zu achten.“
Bezug: Kapitel 3.8 (25.05.2023)

Abstandsflächen

Gibt es schon nachbarschaftliche Vereinbarungen und sollte man sich bezüglich der Abstandsflächen an dem vorhanden B-Plan orientieren?

Antwort (26.05.2023)
Nachbarschaftliche Vereinbarungen liegen noch nicht vor. Eine Orientierung am vorhandenen B-Plan ist nicht nötig. Bitte achten Sie für die Planung insbesondere auf den letzten Satz in Absatz 166: „Auf gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bei den Nachbarn im Umfeld und auf gesunde Arbeitsverhältnisse beim Projekt selbst ist zu achten.“
Bezug: Kapitel 3.9 (26.05.2023)

Stellplätze

Können grundsätzliche Aussagen zu Stellplätzen PKW und Fahrräder gemacht werden?

Antwort (30.05.2023)
Grundsätzlich liegt der Fokus auf einer Anbindung an die Verkehrsmittel des Umweltverbundes, aus Erfahrungen mit anderen Projekten könnten folgende Richtwerde angenommen werden:
– Für Fahrradabstellplätze ist von ca. 25 Fahrradabstellplätzen 1000 m² Fläche auszugehen.
– Für PKW Stellplätze ist ca. von einem Schlüssel von maximal 1 Stellplatz je 1000 m² Fläche auszugehen. Hierzu kommen die notwendigen Stellplätze für Menschen mit Behinderungen nach AV Stellplätze. 
Eine Optimierung der Abstellplätze und Stellplätze in der 1. Stufe ist nicht erforderlich.
Bezug: Kapitel 3.9 (08.01.2024)

Windgeschwindigkeiten

Welche Windgeschwindigkeiten sind am Boden rund um den CTB und auf der öffentlichen Dachterrasse erlaubt?

Antwort (10.01.2024)
Für die Berechnung der Windgeschwindigkeiten kann die  Norm NEN 8100 [1] herangezogen werden, die (auch in Deutschland) bei der Beurteilung des Windkomforts Verwendung findet. Die Geschwindigkeiten bzw. der Windkomfort wird darin in 3 Bereichstypen unterteilt und sind entwurfsabhängig zu ermitteln.
Bezug: Kapitel 4 (08.01.2024)

Abgabeleistungen

Sind die Produkte, wie in der ursprünglichen Anfrage beschrieben, noch die angeforderten Daten?

Antwort (10.01.2024)
Die Abgabeleistungen für die 2. Stufe bleiben unverändert wie in der Auslobung (S73 Abs. 206ff) beschrieben.
Bezug: Kapitel 4.1 (23.05.2023)

3d model

Hi, you made a physical model so you must have a 3d model of the area can you please share this as its pointless each team spend time building one.

Antwort (24.05.2023)
The 3D model was published yesterday. Have fun.
Bezug: Kapitel 4.2 (08.01.2024)

Jury

Ist die Jury die gleiche wie in der ersten Runde?

Antwort (10.01.2024)
Die Besetzung der Jury ist in weiten Teilen Identisch, ggf. werden zusätzliche Stellvertretungen benannt.
Bezug: Kapitel 4.5 (25.05.2023)

Flächenberechnung

Es ist von einem Formblatt die Rede, gibt es dafür eine Vorlage?

Antwort (25.05.2023)
Das Formblatt ist noch in Bearbeitung und wird nach dem Kolloquium am 30.05. hochgeladen.
Bezug: Kapitel 4.5 (25.05.2023)

Arbeitsmodell

Gibt es Vorgaben zur Bauart/Materialität der Modelle?

Antwort (19.06.2023)
Von den Teilnehmenden werden im Hinblick auf das Modell 2 Abgaben erwartet:
  •  Modell A im Maßstab 1:2500, hergestellt von den Teilnehmern, aufgebracht auf einer Einsatzplatte des Modells. Die Platte wird vom Auslober zur Verfügung gestellt. Dieses Modell kann zusammen mit den gedruckten Plänen am 21.6. abgegeben werden oder direkt zur Präsentation am 26.6. mitgebracht werden. Farbe und Material sind nicht vorgegeben.
  • Modell B im Maßstab 1:2500 wird vom Auslober auf Basis der 3D-Daten der Teilnehmer als „neutrales“ weißes Modell gedruckt. Die Daten sind  (auf der offiziellen Platte) als Teil der digitalen Abgabe am 19.06. abzugeben.
Bezug: Kapitel 4.5 (26.05.2023)

Digitales Modell

"SKP-Modell (auf der offiziellen Platte) als Teil der digitalen Abgabe am 19.06., mit den Daten wird ein „neutrales“ weißes Modell vom Auslober 3d-gedruckt".
Von dieser Leistung steht nichts in der Auslobung, was genau ist mit der "offiziellen Platte" gemeint? Die gelieferte SKP Sketchup-Datei beinhaltet leider einige Unstimmigkeiten, welche wir korrigieren mussten.

Antwort (30.05.2023)
Eine Modellbauplatte wird an sie per Post versandt. Mit den digitalen Daten als SPK-Modell soll ein „neutrales“ Modell hergestellt werden, um den Teilnehmenden mehr Freiheit bei der Materialität Ihres Modells zu lassen.
Bezug: Kapitel 4.5 (08.01.2024)

Technikflächen

Wie sollen wir die Technikräume in die m2-Berechnungen einbeziehen?

Antwort (10.01.2024)
Für die Berechnung der Windgeschwindigkeiten kann die  Norm NEN 8100 [1] herangezogen werden, die (auch in Deutschland) bei der Beurteilung des Windkomforts Verwendung findet. Die Geschwindigkeiten bzw. der Windkomfort wird darin in 3 Bereichstypen unterteilt und sind entwurfsabhängig zu ermitteln.
Bezug: Kapitel 4.6 (08.01.2024)

Expertenworkshop

Was genau passiert beim Rückfragenkolloquium / Expertenkonsultation? Sprechen alle Architekten mit den gleichen Beratern?

Antwort (10.01.2024)
Die eingegangenen Fragen werden beantwortet, weitere Rückfragen sind möglich. Sie haben anschließend die Gelegenheit, ihre Entwürfe mit Experten für unterschiedliche Fachrichtungen zu besprechen. Die Teams wechseln jeweils nach ca. 45 Minuten von einem Expertentisch zum nächsten, die Experten beraten alle Planungsteams.
Bezug: Kapitel 4.6 (08.01.2024)

Bürgerbeteiligung

Wie sieht das Bürgerbeteiligungsverfahren aus? Wer wird eingeladen? Mit wieviele Zuschauer ist zu rechnen? Wie wird die Meinung dieser Bürger -innen bei der abschließenden Bewertung berücksichtigt?

Antwort (10.01.2024)
Das Beteiligungsformat wird momentan erarbeitet. Es ist geplant, die interessierte Öffentlichkeit zu der Veranstaltung einzuladen. Vorgesehen ist eine Präsentation Ihrerseits für die Teilnehmenden der Veranstaltung und die Möglichkeit für diese, Ihnen Rückmeldungen zu einzelnen Kriterien zu geben. Das Ergebnis der Bürgerbeteiligung wird der Jury Rahmen der Sitzung präsentiert. Jedem Jurymitglied ist selbst überlassen, inwieweit er/sie das Ergebnis in seine Stimme einfließen lässt.
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