K231 – Preview
Signa
in Kooperation mit der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
und dem Bezirksamt Charlottenburg-Willmersdorf
https://c4c-berlin.de/projekt/k231-preview/
Projekt-Fragen
Bezug: Kapitel 3.2 (24.03.2023)
Höhe und Geschossigkeit
Darf man auf dem Grundstück in MU 2 ein Staffelgeschoss bauen, das hinter einem Neigungswinkel von 68° von der Baugrenze zurücktritt, dessen Grundfläche maximal zwei Drittel der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses beträgt, in der Berechnung der GFZ mitgerechnet wird und dessen Oberkante weit über 62m ü. NHN-Höhe liegt, beispielsweise bei einer Höhe von 65m ü. NHN?
Antwort (24.03.2023)
Ein Staffelgeschoss mit Aufenthaltsräumen, das die festgesetzte Oberkante von 62 m über NHN überschreitet, ist nicht zulässig. Die TF 11 gilt nur für Dachaufbauten, die ausschließlich der Aufnahme von technischen Einrichtungen dienen, den Neigungswinkel von 68° und die Höhe von 2,5 m einhalten. Die Regelung soll die Anordnung z. B. von Aufzugs- oder Lüftungsanlagen oder ähnlichen Anlagen und Einrichtungen erleichtern. (vgl. Begründung zum B-Plan S. 89f.)
Bezug: Kapitel 3.4 (20.03.2023)
Der zweite Rettungsweg sollte auf eigenen Grundstück via Sicherheitstreppenhaus erfolgen.
1. Nach Hochhausrichtlinie Berlin müssen zwei bauliche Rettungswege nachgewiesen werden. Ist es möglich zwei "normale" Treppenhäuser zu planen, oder ist explizit das Sicherheitstreppenhaus gewünscht?
2. Würde das Sicherheitstreppenhaus den ersten und zweiten Rettungsweg darstellen?
3. Oder ist ein "normales" und zusätzlich ein Sicherheitstreppenhaus gewünscht? Wir bitten um kurze Erläuterung. Es gilt die Sicherstellung von zwei Rettungswegen.
4. Gilt die oben genannte Regelung nur für Gebäudeteile die ein Hochhaus bilden, oder wäre die Regelgung analog auf ein niedrigeren Gebäudeteil zu übertragen, da die Feuerwehr nicht von der Straße anleitern kann?