JZF | Jüdisches Zentrum Fraenkelufer: der Teilnahmewettbewerb ist gestartet!
108 Jahre nach Einweihung der „Synagoge am Kottbusser-Ufer“, 86 Jahre nach deren schwerer Beschädigung während der Reichspogromnacht und 65 Jahre nach dem Abriss der Überreste des Haupthauses soll an dem historischen Standort zwischen Fraenkelufer und Kohlfurter Straße ein neuer Ort jüdischen Lebens im Herzen von Berlin entstehen.
Einphasiger nicht-offener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb
Der Wettbewerb richtet sich an interdisziplinäre Büros oder Teams, die die Fachdisziplinen Architektur- und Landschaftsarchitektur vertreten.
Die Ausloberin beabsichtigt insgesamt 18 Teilnehmende am Wettbewerb teilnehmen zu lassen. 6 Büros sind bereits gesetzt – die fehlenden 12 werden aus den bis zum 13. September eingegangenen Teilnahmeanträgen, unter Voraussetzung der Erfüllung der Zulassungskriterien, gelost.
Die Zulassungskriterien umfassen:
- Befähigung zur Berufsausübung
- Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB
- Eintragung in das Berufsregister oder Handelsregister
- Bauvorlageberechtigung
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Berufshaftpflichtversicherung
- Für die Auftragsvergabe ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen über 5.000.000 € für Personenschäden und 5.000.000 € für sonstige Schäden
- Unternehmensjahresumsatz
- Ein mittlerer Jahresumsatz im Bereich der Objektplanung Gebäude von mindestens 333.000 € (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
- Anzahl der Büromitarbeitenden
- Es ist mindestebs eine Anzahl von 10 Büromitarbeitenden nachzuweisen.
- Berufshaftpflichtversicherung
Die in der Wettbewerbsbekanntmachung angegebenen Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnehmenden müssen am Tag der Veröffentlichung erfüllt sein. Die Teilnahmeberechtigung ist von den Bewerber:innen sorgfältig und eigenverantwortlich zu prüfen (§ 4 Abs. 1 RPW 2013) und auf Aufforderung nachzuweisen. Die Preisvergabe und weitere Beauftragung stehen unter dem Vorbehalt, dass die Teilnehmer:innen die Teilnahmeberechtigung erfüllen. Das Vorliegen der Teilnahmeberechtigung wird nach Abschluss des Wettbewerbs geprüft.
Ausdrücklich ausgeschlossen von der Teilnahme sind laut § 4 Abs. 2 RPW 2013 Personen, die an der Erstellung der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs beteiligt sind oder auf die Entscheidung des Preisgerichts Einfluss nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen entsprechenden Vorteil oder Einfluss verschaffen können.
Die Beibringung der erforderlichen Eignungsnachweise hat im Zuge des Verhandlungsverfahrens zu erfolgen.